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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Klassenfahrten und Studienfahrten

VIA Events GmbH · Bereich VIA-Travel · Stand: August 2026

Diese Reisebedingungen gelten für alle Klassenfahrten, Studienfahrten und Tagesfahrten, die die VIA Events GmbH unter der Marke VIA-Travel als Reiseveranstalter durchführt. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB (Pauschalreiserecht), die daneben unverändert gelten. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen an. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

1. Veranstalter und Geltungsbereich

1.1 Reiseveranstalter ist die VIA Events GmbH, Grunaer Straße 25, 01069 Dresden, vertreten durch die Geschäftsführerin Jana Gröger-Raum, Registergericht Dresden, HRB 40498 (nachfolgend „Reiseveranstalter" oder „wir").

1.2 Individuelle Vereinbarungen im Reisevertrag gehen diesen Bedingungen vor.

1.3 Auf Tagesfahrten, deren Reisepreis 500 € nicht übersteigt, die kürzer als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung einschließen, findet das Pauschalreiserecht keine Anwendung (§ 651a Abs. 5 BGB). Für solche Fahrten wird kein Reisesicherungsschein übermittelt; die übrigen Regelungen dieser Bedingungen gelten entsprechend.

2. Zustandekommen des Reisevertrags; Vertragspartner

2.1 Die Reiseanmeldung (online über das Anmeldeportal oder in Textform) ist eine Aufforderung an den Reiseveranstalter, ein Angebot abzugeben. Vor der Anmeldung stellen wir das gesetzliche Formblatt zur Unterrichtung bei Pauschalreisen zur Verfügung.

2.2 Der Reiseveranstalter übermittelt daraufhin den Reisevertrag per E-Mail. Mit dem Reisevertrag wird — soweit gesetzlich vorgesehen — der Reisesicherungsschein übermittelt.

2.3 Der Reisevertrag kommt durch Zahlung der Anzahlung zustande. Bleibt die Zahlung aus, erlischt das Angebot 14 Tage nach Zugang des Reisevertrags; bei Anmeldungen weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn bereits nach 2 Tagen.

2.4 Vertragspartner ist die anmeldende Person, bei minderjährigen Reisenden ein Erziehungsberechtigter. Jede Familie schließt einen eigenen Reisevertrag; die Schule und die begleitenden Lehrkräfte werden nicht Vertragspartner. Der Vertragspartner steht für die vertraglichen Verpflichtungen des Reisenden ein.

3. Zahlung

3.1 Die Anzahlung beträgt 20 % des Reisepreises, mindestens jedoch 100 €. Sie wird nach Erhalt des Reisevertrags und — bei sicherungspflichtigen Reisen — des Reisesicherungsscheins fällig.

3.2 Die Restzahlung ist ohne erneute Aufforderung spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig.

3.3 Auf Wunsch kann Ratenzahlung vereinbart werden; der Ratenplan wird im Reisevertrag festgelegt. Die letzte Rate ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig.

3.4 Zahlungen sind per Überweisung oder PayPal möglich.

3.5 Das Entgelt für das VIA Sorglos-Paket (Ziffer 4) sowie Kosten für zusätzliche Ausflüge, Umbuchungs-, Mahn- oder Bearbeitungsgebühren werden sofort und in voller Höhe fällig.

4. VIA Sorglos-Paket (vertraglicher Stornoschutz)

4.1 Gegenstand. Mit dem VIA Sorglos-Paket verzichtet der Reiseveranstalter gegenüber dem Vertragspartner auf die Rücktrittsentschädigung nach Ziffer 6, wenn der Rücktritt vor Reisebeginn auf einem der in Ziffer 4.4 genannten, nachgewiesenen Gründe beruht. Das Sorglos-Paket ist ein vertraglich vereinbarter Verzicht des Reiseveranstalters auf eigene Ansprüche; es ist keine Versicherung und ersetzt insbesondere keine Reisekranken-, Reiseabbruch-, Reisegepäck- oder Auslandskrankenversicherung (Ziffer 13).

4.2 Buchung und Entgelt. Das Sorglos-Paket kann nur zusammen mit der Reiseanmeldung und nur für den jeweiligen Reisenden gebucht werden. Das Entgelt ist im Angebot bzw. in der Reiseausschreibung ausgewiesen, wird sofort und in voller Höhe fällig und wird — auch im Sorglos-Fall, bei Rücktritt oder Absage der Reise durch den Vertragspartner — nicht erstattet. Sagt der Reiseveranstalter die Reise ab (z. B. Ziffer 9), wird auch das Sorglos-Entgelt zurückgezahlt.

4.3 Geltungszeitraum. Das Sorglos-Paket wirkt vom Vertragsschluss bis zum vereinbarten Reisebeginn. Für den Abbruch einer bereits angetretenen Reise gilt es nicht.

4.4 Anerkannte Gründe. Der Verzicht nach Ziffer 4.1 greift, wenn die Teilnahme des Reisenden aus einem der folgenden Gründe unzumutbar wird und der Grund erst nach der Buchung eingetreten ist:

4.5 Verfahren. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Eintritt des Grundes, spätestens vor Reisebeginn, in Textform (E-Mail genügt) unter Angabe der Buchungsnummer zu erklären. Der Nachweis kann innerhalb von 14 Tagen nachgereicht werden. Der Reiseveranstalter kann in Zweifelsfällen ergänzende Nachweise verlangen; Diagnosen müssen nicht mitgeteilt werden — es genügt die Bescheinigung, dass die Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

4.6 Rechtsfolge. Liegt ein anerkannter, nachgewiesener Grund vor, entfällt die Rücktrittsentschädigung nach Ziffer 6 vollständig. Bereits an den Reiseveranstalter gezahlte Beträge werden innerhalb von 14 Tagen erstattet — mit Ausnahme des Sorglos-Entgelts (Ziffer 4.2). Erstattet werden ausschließlich Zahlungen an den Reiseveranstalter; Aufwendungen gegenüber Dritten (z. B. selbst gebuchte Zusatzleistungen) sind nicht umfasst.

4.7 Ausschlüsse. Der Verzicht greift nicht, wenn der Grund bei Buchung bereits bekannt oder absehbar war, bei Reiseunlust oder anderen nicht in Ziffer 4.4 genannten Gründen, sowie bei Ausschluss des Reisenden von der Reise nach Ziffer 11. In diesen Fällen bleibt es bei der Staffel nach Ziffer 6 — dem Vertragspartner steht der Nachweis nach Ziffer 6.3 offen.

4.8 Ohne Sorglos-Paket gilt bei jedem Rücktritt die Entschädigungsstaffel nach Ziffer 6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird in diesem Fall ausdrücklich empfohlen.

5. Rücktritt durch den Reisenden (Stornierung)

5.1 Der Vertragspartner kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären; maßgeblich ist der Zugang beim Reiseveranstalter.

5.2 Für die Entschädigung gilt Ziffer 6, bei gebuchtem Sorglos-Paket vorrangig Ziffer 4.

5.3 Erscheint ein Reiseteilnehmer nicht oder verspätet am genannten Treffpunkt zu Beginn der Reise, gilt dies als Rücktritt am Reisetag.

5.4 Wird die Reise aus einem Umstand abgebrochen, den der Reisende zu verantworten hat (z. B. Ausschluss von der Reise nach Ziffer 11), besteht kein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises; Mehrkosten der vorzeitigen Rückreise trägt der Vertragspartner.

6. Rücktrittsentschädigung (Stornostaffel)

6.1 Tritt der Vertragspartner zurück, ohne dass ein Fall der Ziffer 4 vorliegt, kann der Reiseveranstalter folgende pauschale Entschädigung verlangen:

RücktrittEntschädigung
bis 31 Tage vor Reisebeginn20 % des Reisepreises
30 bis 25 Tage vor Reisebeginn40 % des Reisepreises
24 bis 17 Tage vor Reisebeginn60 % des Reisepreises
16 bis 4 Tage vor Reisebeginn80 % des Reisepreises
3 Tage vor Reisebeginn oder später95 % des Reisepreises

6.2 Der Reiseveranstalter kann statt der Pauschale eine konkret berechnete Entschädigung verlangen, wenn er diese beziffert und begründet.

6.3 Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Reiseveranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (§ 651h Abs. 2 BGB) — etwa weil der frei gewordene Platz nachbesetzt werden konnte.

7. Umbuchung und Ersatzteilnehmer

7.1 Umbuchungen (z. B. Änderung von Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts oder Unterkunft) sind bis 31 Tage vor Reiseantritt möglich. Der Reiseveranstalter kann hierfür ein Bearbeitungsentgelt von 25 € pro Person und Umbuchungsvorgang verlangen, sofern er nicht nach entsprechender Information einen höheren tatsächlichen Aufwand nachweist. Nach Ablauf der Frist ist nur noch Rücktritt und Neuanmeldung möglich.

7.2 Bis 7 Tage vor Reisebeginn kann der Vertragspartner erklären, dass statt des angemeldeten Reisenden ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (§ 651e BGB), sofern der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen genügt. Vertragspartner und Dritter haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten, pauschal 39 € zuzüglich nachgewiesener tatsächlicher Mehrkosten von Leistungsträgern.

8. Leistungsänderungen

8.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen (§ 651f BGB). Hierzu zählt auch eine geringfügige Änderung der Abfahrtszeit oder des Abfahrtsorts aus organisatorischen Gründen.

8.2 Der Reiseveranstalter informiert über zulässige Änderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrunds.

8.3 Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende innerhalb der mitgeteilten Frist vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ersatzreise verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche ohne Mehrpreis anbieten kann (§ 651g BGB). Die übrigen gesetzlichen Rechte (insbesondere Minderung und Schadensersatz) bleiben unberührt.

9. Mindestteilnehmerzahl und Rücktritt des Reiseveranstalters

9.1 Für jede Reise wird im Angebot und in der Reisebestätigung eine Mindestteilnehmerzahl genannt.

9.2 Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zu folgenden Zeitpunkten vor Reisebeginn (§ 651h Abs. 4 BGB):

9.3 Die Rücktrittserklärung geht dem Vertragspartner unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl zu. Bereits geleistete Zahlungen — einschließlich des Sorglos-Entgelts — werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, erstattet. Der Reisende kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ersatzreise verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche ohne Mehrpreis anbieten kann.

10. Mitwirkungspflichten, Reisedokumente und Gesundheitsangaben

10.1 Mängel der Reise sind unverzüglich der Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann (§ 651o BGB). Kontaktdaten werden mit den Reiseunterlagen mitgeteilt.

10.2 Bei Auslandsreisen ist jeder Reisende für ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) selbst verantwortlich; erforderliche Ausweisdaten werden bei der Anmeldung abgefragt. Kosten und Nachteile, die aus fehlenden oder ungültigen Dokumenten entstehen (z. B. Zurückweisung an der Grenze), trägt der Vertragspartner.

10.3 Gesundheitliche Besonderheiten des Reisenden (Allergien, regelmäßige Medikamente, Einschränkungen, Lebensmittelunverträglichkeiten) sind bei der Anmeldung wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben, damit die Reise sicher durchgeführt werden kann. Änderungen sind bis Reisebeginn mitzuteilen.

10.4 Bei Reisen mit Bademöglichkeit nimmt der Reisende am Baden und an Wassersportangeboten nur teil, wenn die Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung die Badeerlaubnis erteilt und Angaben zur Schwimmfähigkeit gemacht haben.

11. Aufsicht, Verhaltensregeln und Ausschluss von der Reise

11.1 Bei Klassen- und Studienfahrten liegt die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Reisenden bei den begleitenden Lehrkräften bzw. Begleitpersonen der Schule. Eine vom Reiseveranstalter gestellte Reiseleitung unterstützt organisatorisch; sie übernimmt keine schulische Aufsichtspflicht.

11.2 Die Reisenden haben die Anweisungen der begleitenden Lehrkräfte, der Reiseleitung und der Leistungsträger (z. B. Busunternehmen, Unterkunft) zu befolgen. Es gelten die Hausordnungen der Unterkünfte und die Jugendschutzbestimmungen.

11.3 Stört ein Reisender die Durchführung der Reise nachhaltig (z. B. durch Alkohol- oder Drogenkonsum, Gewalt oder wiederholte erhebliche Verstöße gegen Ziffer 11.2), kann der Reiseveranstalter den Vertrag nach Abmahnung — bei Unzumutbarkeit auch ohne Abmahnung — kündigen und den Reisenden von der weiteren Reise ausschließen. Die Entscheidung wird nach Möglichkeit mit der begleitenden Lehrkraft abgestimmt; die Erziehungsberechtigten werden unverzüglich informiert.

11.4 Im Fall des Ausschlusses organisieren die Erziehungsberechtigten die vorzeitige Rückreise auf eigene Kosten; minderjährige Reisende werden nur in Begleitung oder nach Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten heimgeschickt. Der Anspruch des Reiseveranstalters auf den Reisepreis bleibt bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen.

11.5 Für Schäden, die ein Reisender verursacht, gelten die gesetzlichen Haftungsregeln; der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

12. Haftung des Reiseveranstalters

12.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§ 651p BGB).

12.2 Für Leistungen Dritter, die lediglich vermittelt und als Fremdleistung ausdrücklich gekennzeichnet werden (z. B. optionale Zusatzangebote vor Ort), haftet der Reiseveranstalter nicht als Reiseveranstalter, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung.

13. Versicherungen

Im Reisepreis sind keine Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Reisekranken- oder Reisegepäckversicherungen enthalten. Der Abschluss entsprechender Versicherungen wird empfohlen; bei Auslandsreisen wird eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Rückholung dringend empfohlen. Das VIA Sorglos-Paket (Ziffer 4) deckt ausschließlich die dort genannten Rücktrittsfälle vor Reisebeginn ab und ersetzt keine dieser Versicherungen.

14. Foto- und Filmaufnahmen

Foto- und Filmaufnahmen während der Reise zu Werbezwecken des Reiseveranstalters erfolgen nur, wenn die Erziehungsberechtigten hierzu eine gesonderte, freiwillige Einwilligung erteilt haben. Die Einwilligung kann bei der Anmeldung erteilt und jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (in Textform unter Angabe der Buchungsnummer). Die Erteilung oder Verweigerung hat keinen Einfluss auf die Buchung oder die Durchführung der Reise.

15. Datenschutz

Der Reiseveranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Reisenden und ihrer Erziehungsberechtigten ausschließlich zur Anbahnung und Durchführung des Reisevertrags. Gesundheitsangaben nach Ziffer 10.3 und 10.4 sowie Nachweise nach Ziffer 4.5 werden nur mit Einwilligung erhoben, nur den mit der Durchführung bzw. Abwicklung betrauten Personen zugänglich gemacht und nach Reiseende bzw. nach Abschluss der Abwicklung gelöscht. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung auf dieser Website.

16. Kein Widerrufsrecht

Bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz (z. B. online oder per E-Mail) geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Es gelten jedoch die gesetzlichen und die in diesen Bedingungen geregelten Rücktrittsrechte. Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, es sei denn, die Verhandlungen wurden auf vorhergehende Bestellung des Kunden geführt.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Reisevertrags unberührt.

17.2 Es gilt deutsches Recht.

17.3 Der Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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